Zusammenfassung des Sachverhalts: A. Mit Eingabe vom 22. Oktober 2002 (Postaufgabe) erhob F (im Folgenden: Beschwerdeführer) Beschwerde bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (im Folgenden: UBI, Beschwerdeinstanz) gegen das Musikprogramm von Radio DRS 1. Er beanstandet im Wesentlichen, das Musikprogramm sei tagsüber (07.00-18.00 Uhr) zu wenig vielfältig und trage den Bedürfnissen des Zielpublikums der über 45-jährigen zu wenig Rechnung. Deshalb erfülle das Musikprogramm von Radio DRS 1 den Auftrag