26 Abs. 2 Bst. a RTVG an die SRG-Radioprogramme kann insbesondere durch einen hohen Anteil an gespielten Musiktiteln schweizerischer Herkunft, aber auch durch das regelmässige Ausstrahlen von Schweizer Titeln und durch Unterstützungsmassnahmen zu Gunsten des einheimischen Musikschaffens wie Eigenproduktionen erfüllt werden (E. 4.4).