{"Signatur": "CH_VB_010", "Spider": "CH_VB", "Datum": "2003-03-21", "PDF": {"Datei": "CH_VB/CH_VB_010_JAAC-67-91--_2003-03-21.pdf", "URL": "https://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch/viewOrigDoc/150006161.pdf?ID=150006161", "Checksum": "51f1a6b36bebcccfd594addc13fb0e25"}, "Scrapedate": "2026-03-20", "Num": ["JAAC 67.91 \r"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen, UBI 21.03.2003 JAAC 67.91 \r"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Autorité indépendante d’examen des plaintes (radio-télé), AIEP 21.03.2003 JAAC 67.91 \r"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Autorità indipendente di ricorso in materia radiotelevisiva, AIRR 21.03.2003 JAAC 67.91 \r"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen, UBI"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Autorité indépendante d’examen des plaintes (radio-télé), AIEP"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Autorità indipendente di ricorso in materia radiotelevisiva, AIRR"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Autorité indépendante d'examen des plaintes en matière de radio-télévision"}], "ScrapyJob": "446973/70/126", "Zeit UTC": "20.03.2026 01:22:42", "Checksum": "b4054cffb3578b5ee0a34f1d058f1a04", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen, UBI 21.03.2003 JAAC 67.91 \r\n\n 7\ndem Zielpublikum der 45-65-jährigen zwischen DRS 3 und der Musigwälle\n531. Effektiv dürfte die Altersspanne von Radio DRS 1 angesichts seines\nMarktanteils auf beide Seiten aber noch viel grösser sein.\n3.2. Die Grösse und die Heterogenität des Publikums macht es für Radio DRS 1\nschwierig, eine für die ganze Zuhörerschaft befriedigende Musikauswahl zu\ntreffen. Es ist denn auch verständlich, wenn der Veranstalter primär bestrebt\nist, zu aggressive und zu polarisierende Musik aus dem Tagesprogramm zu\nverdrängen und vor allem Musiktitel auszustrahlen, die für einen Grossteil\ndes Publikums zumutbar sind. Die Musiktitel bzw. die Interpreten oder\nInterpretinnen werden dabei in der Regel von der Moderation nicht erwähnt.\nZiel ist dabei, im Rahmen des Begleitprogrammkonzepts die Zuhörerschaft\nmöglichst lange «bei der Stange» zu halten. Dies tut Radio DRS 1 offensichtlich\nmit Erfolg, da Radio DRS 1 nicht nur den mit Abstand grössten Marktanteil in\nder Deutschschweiz besitzt, sondern ebenfalls das Publikum, das am längsten\nRadio hört. Für diese grosse Hörerbindung dürften - neben dem Konzept\nsowie der Tradition - der Umfang und der Gehalt der Informationssendungen\nentscheidend sein, welche vom Publikum honoriert werden. Gemäss Angaben\nder Beschwerdegegnerin wird Radio DRS 1 im Tagesschnitt während 100\nMinuten (Hördauer pro effektive/r Hörer/in) gehört, während die Programme\nanderer Radioveranstalter im Schnitt nur während 50 Minuten im Tag verfolgt\nwerden. Auf der andern Seite erstaunt es aber aufgrund der Heterogenität\nder Hörerschaft kaum, dass diese mit der Musikprogrammierung insgesamt\nweniger zufrieden ist als die Hörerschaft von anderen Veranstaltern mit einem\nhomogeneren Publikum (z. B. Radio DRS 2). Ein Teil der Hörer und Hörerinnen\nvon Radio DRS 1 wünschte sich wohl weiterhin die gleichen Wortbeiträge,\naber dazwischen einen anderen Musikstil. Für diese stellen offenbar andere\nRadiostationen wie die «Musigwälle 531» trotz einem konservativeren\nMusikprogramm keine adäquate Alternative dar.\n3.3. Der Beschwerdeführer stört sich daran, dass Radio DRS 1 im\nTagesprogramm praktisch ausschliesslich Mainstream-Unterhaltungsmusik\nausstrahlt. Er fordert eine abwechslungsreichere Mischung mit mehr Volksund Marschmusik sowie leichter Klassik. Eine solche breite Mischung würde\naber schwerlich mit der oben skizzierten Programmphilosophie verträglich\nsein. Bei der Volks- und Marschmusik handelt es sich um Musikstile, die\npolarisieren können, und klassische Musik passt nicht in ein Begleitprogramm.\nIm Lichte des kulturellen Mandats erscheint es wichtig, dass auch andere\nStile als Mainstream-Unterhaltungsmusik ihren Platz bei schweizerischen\nRadioveranstaltern finden. Dieser Programmaufgabe wird die SRG insofern\ngerecht, als klassische Musik vorab durch Radio DRS 2, aber auch durch die\nMusigwälle 531 abgedeckt wird. Der Volks- und Marschmusik sind spezielle\nSendegefässe auf Radio DRS 1 gewidmet, wie beispielsweise täglich von\n05.00-06.00 Uhr, von Montag-Freitag von 18.50-19.30 Uhr («Fiirabigmusig»),\nam Montag von 20.03-21.30 Uhr («Wunschkonzert»), am Donnerstag von\n21.03-22.00 Uhr («Schnabelweid»), am Freitag von 20.30-22.00 Uhr («So\ntönt’s», «Zoogä-n-am Boogä», «Rock n Roll und Edelweiss»), am Samstag von\n14.05-16.00 Uhr («Schwiizer Musig»), im Sommerhalbjahr am Sonntag von\n\n"}