Dies gilt umso mehr als die schweizerische Rundfunkgesetzgebung keine zeitlich geschützte Zeitzonen für Kinder bzw. Jugendliche («watersheds») oder eine Klassifikation von Sendungen hinsichtlich der Geeignetheit für bestimmte Altersgruppen kennt, welche den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten die notwendige Transparenz vermitteln würden. Hinsichtlich der beanstandeten Szene gilt es aber darauf hinzuweisen, dass in einer Nachrichtensendung wie der «Tagesschau» mit der Ausstrahlung von gewalttätigen Bildern gerechnet werden muss, weil Gewalt eben Teil der realen Welt bildet.