Einzelnen Bildern kommt dabei zuweilen symbolische Bedeutung zu und sie können damit etwa auch das Leid bei Kriegen veranschaulichen. Insofern erzeugen gewisse Gewaltdarstellungen eine abstossende Wirkung oder sie wollen auf reale Gewalt überhaupt aufmerksam machen bzw. helfen, bestehende Gewalt nicht zu vergessen oder zu verdrängen. Die UBI hat im Zusammenhang mit einer Sendung, die sich mit Hundekämpfen und den damit verbundenen grausamen Ausbildungsmethoden beschäftigte, auf die abschreckende Wirkung von Gewaltdarstellungen hingewiesen, die in casu notwendig war, um den Sachverhalt zu veranschaulichen (vgl. UBI-Entscheid b. 425 vom 9. März 2001).