3 Erwähnung dieser Gewalttatbestände durch die verbreitete Besorgnis über ein zunehmendes Angebot brutaler, das sittliche Empfinden verletzende Filme und Sendungen (BBl 1987 III 689 ff., 730). 4.3. (Begriff der «öffentlichen Sittlichkeit», vgl. VPB 66.17 E. 4.3) 4.4. (Grundsatz des Kinder- und Jugendschutzes, vgl. VPB 66.17 E. 4.4) 4.5. (Grundsatz der Programmautonomie des Veranstalters, vgl. VPB 66.17 E. 4.5) 5. Im Lichte dieser Grundsätze gilt es zu erwähnen, dass es Teil der Programmautonomie des Veranstalters bildet, als ersten Beitrag der Hauptausgabe der Nachrichtensendung «Tagesschau» eine Bildreportage über eine Entführung auszustrahlen.