Der Beitrag habe chronologisch den Ablauf der aufsehenerregenden Entführung veranschaulicht. Es sei im Übrigen Aufgabe der Eltern, zu entscheiden, ob Kinder mit negativen Ereignissen konfrontiert werden sollen, welche in einer Nachrichtensendung wie der «Tagesschau» zwangsweise immer wieder vermittelt würden. Aus den Erwägungen: 1.-2. (Beschwerdelegitimation, Eintretensfragen) 3. Die Beanstandung definiert das Anfechtungsobjekt und begrenzt insofern die Prüfungsbefugnis der UBI. Diese ist bei der Prüfung des anwendbaren Rechts frei und nicht an die Vorbringen der Parteien gebunden (vgl. Martin Dumermuth, Rundfunkrecht, in: Schweizerisches Bundesverwaltungsrecht, Basel/