{"Signatur": "CH_VB_010", "Spider": "CH_VB", "Datum": "2001-10-18", "PDF": {"Datei": "CH_VB/CH_VB_010_JAAC-66-49--_2001-10-18.pdf", "URL": "https://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch/viewOrigDoc/150005591.pdf?ID=150005591", "Checksum": "b48393932d8c33eaeaffb138632249e7"}, "Scrapedate": "2026-03-20", "Num": ["JAAC 66.49 \r"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen, UBI 18.10.2001 JAAC 66.49 \r"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Autorité indépendante d’examen des plaintes (radio-télé), AIEP 18.10.2001 JAAC 66.49 \r"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Autorità indipendente di ricorso in materia radiotelevisiva, AIRR 18.10.2001 JAAC 66.49 \r"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen, UBI"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Autorité indépendante d’examen des plaintes (radio-télé), AIEP"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Autorità indipendente di ricorso in materia radiotelevisiva, AIRR"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Autorité indépendante d'examen des plaintes en matière de radio-télévision"}], "ScrapyJob": "446973/70/126", "Zeit UTC": "20.03.2026 01:24:20", "Checksum": "78d7b71fac23f65f3612df8fe1335164", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen, UBI 18.10.2001 JAAC 66.49 \r\n\n 3\nErwähnung dieser Gewalttatbestände durch die verbreitete Besorgnis über\nein zunehmendes Angebot brutaler, das sittliche Empfinden verletzende Filme\nund Sendungen (BBl 1987 III 689 ff., 730).\n4.3. (Begriff der «öffentlichen Sittlichkeit», vgl. VPB 66.17 E. 4.3)\n4.4. (Grundsatz des Kinder- und Jugendschutzes, vgl. VPB 66.17 E. 4.4)\n4.5. (Grundsatz der Programmautonomie des Veranstalters, vgl. VPB 66.17\nE. 4.5)\n5. Im Lichte dieser Grundsätze gilt es zu erwähnen, dass es Teil der\nProgrammautonomie des Veranstalters bildet, als ersten Beitrag der\nHauptausgabe der Nachrichtensendung «Tagesschau» eine Bildreportage\nüber eine Entführung auszustrahlen. Die Geiselnahme und die Flucht im\nAuto dauerten Stunden und waren am betreffenden Tag sicherlich eines\nder Themen, das Medien und die Bevölkerung in der deutschen Schweiz am\nmeisten beschäftigte.\n5.1. Der Beschwerdeführer rügt ausschliesslich die Szene mit dem Kopfschuss.\nDer Geiselnehmer hielt sich dabei die Pistole an die Schläfe, drückte hörbar ab\nund brach anschliessend zusammen.\n5.2. Gewaltdarstellungen gehören zu den meist diskutierten Themen im\nZusammenhang mit der Beurteilung des Mediums Fernsehen und den mit\nFernsehkonsum verbundenen Gefahren. Offenkundig ist, dass täglich eine\nVielzahl von Gewalttaten ausgestrahlt werden (vgl. dazu eine deutsche\nStudie, Jo Groebel/Uli Gleich, Gewaltprofil des deutschen Fernsehprogramms,\nOpladen 1993). Dies betrifft sowohl fiktionale Beiträge (Spielfilme, Serien)\nwie auch Informations- bzw. Nachrichtensendungen (z. B. «Tagesschau»).\nDieser quantitative Aspekt im Zusammenhang mit Gewaltdarstellungen\nam Fernsehen wurde auch in einer Studie der Organisation der Vereinten\nNationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO), die auf\nUntersuchungen in 23 Ländern basiert, kritisch vermerkt (vgl. Jo Groebel,\nDie Globalstudie zur Mediengewalt, Eine international vergleichende\nUntersuchung der UNESCO, Leverkusen 1999). Gemäss dieser Studie würden\n88% des jugendlichen Publikums Arnold Schwarzenegger als Actionhelden\n«Terminator» kennen.\n5.3. Gewalt meint nicht nur physische Gewalt, sondern auch psychische.\nUnter Gewaltdarstellungen ist vorab die physische und/oder psychische\nSchädigung einer Person, eines Lebewesens oder von Sachen zu verstehen\n(vgl. dazu auch Michael Kunczik, Gewalt und Medien 1994, S. 12; siehe zu\nden verschiedenen Facetten von Gewalt ebenfalls, Arbeitsgruppe Medien\nCH - FL, Gewalt in den Medien: Wir sprechen darüber, Informationsschrift,\nNeuhausen 2001). Bei Gewaltdarstellungen kann zwischen realer Gewalt (z. B.\nKriegsberichterstattung) und zwischen fiktionaler Gewalt, wie sie vor allem\nin Spielfilmen (insbesondere Actiongenre) und in Serien (Krimi) zu sehen ist,\nunterschieden werden.\n5.4. Zahlreiche medienwissenschaftliche Studien beschäftigen sich mit den\nFolgen der Ausstrahlung von Gewalt im Fernsehen auf die Gesellschaft und\ninsbesondere auch auf Kinder und Jugendliche (vgl. etwa Klaus Merten,\nGewalt durch Gewalt im Fernsehen?, Wiesbaden 1999; Schweizerische\nGesellschaft für Kommunikations- und Medienwissenschaft [SGKM, Hrsg.],\n\n"}