Dass eben gerade dies Spass machen würde, wie im Beitrag behauptet wurde, mag für die wenigen Unentwegten Geltung haben. Aus programmrechtlicher Sicht befremdlicher mutet die Äusserung eines interviewten Turbogolfers an, dass auf Fensterscheiben und Polizeifahrzeuge keine Rücksicht genommen werde. Die Bemerkung war wohl, wie die Beschwerdegegnerin argumentiert, ironisch gemeint und dürfte vom jugendlichen Zielpublikum ebenso aufgefasst worden sein. Insbesondere in einer Jugendlichen gewidmeten Sendung ist es jedoch angezeigt, sich in klarer Weise von der Anwendung von Gewalt zu distanzieren.