Die obigen Erwägungen gelten auch in Bezug auf die Schülerin und den Schüler, welche in der Schweiz zu den Besten im Minigolf in ihrer Altersklasse zählen. Entgegen den Behauptungen des Beschwerdeführers kann davon ausgegangen werden, dass weder die Aufmachung noch die Ausdrucksweise der Moderatorin ihre weitere Entwicklung gestört oder ihre Menschenwürde verletzt hat. Vielmehr gaben die beiden Schüler selbstbewusst Auskünfte zu den Themen Minigolf und Home-Minigolfen und demonstrierten letzteres auch vor. Zur Bemerkung der Moderatorin, sie sei wohl eher eine «Anständige», nahm die junge Minigolferin überdies differenziert Stellung.