Der Jugendschutz werde in Frage gestellt, indem in der Sendung offenbar «chaotisch» als in und «anständig» als out dargestellt werden. Die Eingabe des Beschwerdeführers enthielt ebenfalls den Bericht der zuständigen Ombudsstelle. C. Innert der ihm eingeräumten Nachfrist stellte der Beschwerdeführer der UBI die Unterschriften und notwendigen Angaben (Name, Vorname, Adresse, Geburtsjahrgang) von mehr als 20 Personen zu, welche seine Beschwerde unterstützen. D. In Anwendung von Art.