Mit Eingabe vom 5. Juni 2001 erhob T (Beschwerdeführer) Beschwerde bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI, Beschwerdeinstanz) gegen die erwähnte Sendung. Er rügt einerseits das Shirt der Moderatorin mit dem Aufdruck «Motherfucker», das zu Inzest aufrufe. Anderseits erachtet er auch den Beitrag über das Turbogolfen als programmrechtswidrig. Im Beitrag werde erwähnt, dieser Sport sei zwar illegal, aber genau dies mache Spass. Interessierte würden animiert, ebenfalls diesem Hobby zu frönen. Der Jugendschutz werde in Frage gestellt, indem in der Sendung offenbar «chaotisch» als in und «anständig» als out dargestellt werden.