Das gibt es am Kiosk. Der Preis ist Fr. 2.50» (Sendung vom 25. Mai 1999), welche wiederholt - mit geringfügigen Variationen - im beanstandeten Zeitraum ausgestrahlt wurden, als unzulässige Werbung im Programmteil. 7.4. Die Beschwerdegegnerin argumentiert, Hinweise auf die Zeitschrift «Saldo» seien immer nur im Anschluss an einen konkreten Sendebeitrag erfolgt, zu dem weiterführende Informationen in der Zeitschrift zu finden waren. Die Nennungen seien korrekt und journalistisch begründet gewesen und verfolgten das Konzept «Kurzbeitrag zum Thema in der Sendung - vertiefende Informationen in der Zeitschrift».