Die Zusammenarbeit an sich und die publizistische Tätigkeit der «Kassensturz»-Redaktion innerhalb der Zeitschrift «Saldo» sind aus programmrechtlicher Sicht nicht von Belang. Entscheidend ist im Lichte des Sachgerechtigkeits- und Vielfaltsgebots allein, ob sich das Publikum zu den dargestellten Themen frei eine eigene Meinung bilden kann. 6.9. Bestandteil der Programmautonomie ist auch die Wahl der Quellen bei der Bearbeitung eines Themas. Die Nennung von Quellen dient dazu, Transparenz herzustellen.