Insbesondere im Zusammenhang mit für die politische Meinungsbildung relevanten Themen gebieten die journalistischen Sorgfaltspflichten aber, bei der Auswahl der Bilder verfälschende Wirkungen auszuschliessen. Irreführende Bilder können trotz einer an sich korrekten Wortmeldung die Meinungsbildung des Publikums entsprechend beeinflussen oder beeinträchtigen. Dies ist vorliegend der Fall. Da Wort und Bild im Fernsehen eine Einheit bilden, sind bei der Auswahl der Bilder grundsätzlich die gleichen journalistischen Sorgfaltskriterien anzuwenden wie bei