Die falsche Bebilderung übt daher wesentlichen Einfluss auf den Gesamteindruck des Beitrags aus. Der Frage der Haltung kommt im Rahmen der Wortmeldung eine gewisse Bedeutung zu (vgl. Ziff. 6.5). Es handelt sich dabei überdies um einen umstrittenen Bereich im Rahmen der Tier- und Konsumentenschutzpolitik. Der Fehler in der Bebilderung war dadurch geeignet, die Meinungsbildung des Publikums zu beeinflussen, indem die Frage der Bodenhaltung verharmlost wurde. 6.8. Die Beschwerdegegnerin führt an, journalistische Sorgfaltspflichten seien nicht verletzt worden und führt den Rechtfertigungsgrund der Zeitnot im Zusammenhang mit tagesaktuellen Informationssendungen an.