etwas missverständliche Begriff «Bodenhaltung» bezeichnet aber eine viel intensivere Hallenhaltung ohne regelmässigen Auslauf im Freien, welche von Tierschützern heftig kritisiert wird (vgl. zu den unterschiedlichen Haltungen die Verordnung des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes vom 7. Dezember 1998 über den regelmässigen Auslauf von Nutztieren im Freien [RAUS-Verordnung], SR 910.132.5; die Begriffe «Freilandhaltung» und «Bodenhaltung» werden im Übrigen von den verschiedenen Labels der Produzenten bzw. des Handels definiert). 6.7. Die falsche Bebilderung übt daher wesentlichen Einfluss auf den Gesamteindruck des Beitrags aus.