Im Lichte dieser Grundsätze gilt es festzustellen, dass die beanstandete Sendung «Schweiz Aktuell», welche regelmässig aktuelle News und Hintergrundinformationen aus den Regionen ausstrahlt, den Informationsgrundsätzen von Art. 4 RTVG und insbesondere dem Sachgerechtigkeitsgebot untersteht. Der inkriminierte Beitrag bildete Bestandteil des eigentlichen Nachrichtenblocks im Rahmen der beanstandeten Sendung. 6.1. Der Beschwerdeführer beanstandet einzig die Bebilderung im zweiten Teil des Beitrags, welche Hühner in Freilandhaltung zeigte. Im ersten Teil wurde die Nachricht durch eine Verkäuferin, welche Eier abpackte, und durch ein mit Eier gefülltes Verkaufsregal visuell umgesetzt.