Wahl des Stilkonzepts verfügt er über einen weiten Spielraum (VPB 61.68 S. 644, VPB 60.85 S. 760, VPB 56.13 S. 99). 5.4. Bei der Würdigung einer Sendung im Hinblick auf die programmrechtlichen Anforderungen steht der Schutz des Publikums im Vordergrund; entsprechend ist eine wirkungsorientierte Betrachtungsweise angezeigt (BGE 119 Ib 166, 169). Dabei gilt es, auch den Charakter und die Eigenheiten des in Frage stehenden Sendegefässes zu beachten. 6. Im Lichte dieser Grundsätze gilt es festzustellen, dass die beanstandete Sendung «Schweiz Aktuell», welche regelmässig aktuelle News und Hintergrundinformationen aus den Regionen ausstrahlt, den Informationsgrundsätzen von Art.