Die Eingabe enthielt unter anderem auch den Ombudsbericht und die Unterschriften von mehr als 20 Personen, welche die Beschwerde unterstützen. Er beantragt, es sei festzustellen, SF DRS habe mit dem Beitrag über die Importeier aus Bodenhaltung die Pflicht zu sachgerechter Information verletzt. Es sei nämlich durch eine falsche Bebilderung (Hühner in Freilandhaltung) der Eindruck entstanden, Bodenhaltung sei gleichbedeutend mit Freilandhaltung. SF DRS habe sich anschliessend geweigert, eine Berichtigung auszustrahlen. C. In Anwendung von Art.