Art. 4 RTVG. Sachgerechtigkeitsgebot. Bedeutung von Bildern im Fernsehen. - Der Gehalt, die Bedeutung und die Interpretation, welche das Publikum einer Wortmeldung in Nachrichten zumisst, kann durch die Auswahl der Bilder wesentlich beeinflusst werden (E. 6.4). - Da Wort und Bild im Fernsehen eine Einheit bilden, sind bei der Auswahl der Bilder die gleichen journalistischen Sorgfaltspflichten anzuwenden wie bei Wortmeldungen (E. 6.8.2).