Die Beschwerdegegnerin argumentiert, sie habe keine journalistischen Sorgfaltspflichten verletzt. Im Rahmen einer tagesaktuellen Nachrichtensendung mit dem entsprechenden Zeitdruck sei es legitim gewesen, sich auf zuverlässige und glaubwürdige Quellen abzustützen. Die «Tagesschau»-Redaktion habe sich auf Meldungen der angesehenen Nachrichtenagenturen SDA und AP sowie der SonntagsZeitung abgestützt. Sie könne nicht jede eingegangene Meldung noch einmal verifizieren.