Die nicht korrekte Wiedergabe des Gewinns aus den Aktiengeschäften stütze sich auf eine Meldung der Nachrichtenagentur AP und stelle im Übrigen einen Nebenpunkt dar. Schliesslich habe sich der Chefredaktor des Schweizer Fernsehens DRS für den Gebrauch des Wortes «Gier» entschuldigt. E. In ihrer Replik vom 19. März 1999 bemerken die Beschwerdeführer, durch die «reisserische und suggestive Überbewertung» dieses als Headline-Story präsentierten Ereignisses sei ein falscher Gesamteindruck entstanden. Die Beschwerdegegnerin habe journalistische Sorgfaltspflichten und insbesondere das Gebot der Wahrhaftigkeit verletzt.