2 diese falsche bzw. ungenaue Aussage nicht verletzt worden. Die beiden angesehenen Nachrichtenagenturen Schweizerische Depeschenagentur (SDA) und Associated Press (AP) hätten diese Nachricht verbreitet. Im Weiteren unterscheide sich eine fristlose Entlassung von einer sofortigen Freistellung zwar aus juristischer Sicht; für Nichtjuristen sei der Unterschied aber unerheblich, weil beide Tatbestände als negativ empfunden würden. Die nicht korrekte Wiedergabe des Gewinns aus den Aktiengeschäften stütze sich auf eine Meldung der Nachrichtenagentur AP und stelle im Übrigen einen Nebenpunkt dar.