Am 4. Februar 1999 erhoben A und B, vertreten durch Rechtsanwalt C, gegen die Sendungen «Tagesschau»-Hauptausgabe und -Spätausgabe vom 6. Dezember 1998 Beschwerde bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI). Die gemeinsame Eingabe der Beschwerdeführer enthielt auch den Bericht der zuständigen Ombudsstelle. Die Beschwerdeführer beanstanden, die Sendungen enthielten Falschinformationen. Sie seien nämlich nicht fristlos entlassen, sondern freigestellt worden. Beschwerdeführer B habe überdies selber gekündigt. Die Beschwerdeführer hätten auch keinen unrechtmässigen Gewinn von Fr. 30 000.- erwirtschaftet.