Er erklärte, dass auch im Börsenhandel die Spielregeln eingehalten werden müssten. B. Im Rahmen der Spätausgabe der «Tagesschau» vom 6. Dezember 1998 erfolgte eine kurze Zusammenfassung des in der Hauptausgabe ausgestrahlten Berichts. Es wurde ausgeführt, dass zwei Direktionsmitglieder von der ZKB wegen unerlaubter Börsengeschäfte fristlos entlassen worden seien. C. Am 4. Februar 1999 erhoben A und B, vertreten durch Rechtsanwalt C, gegen die Sendungen «Tagesschau»-Hauptausgabe und -Spätausgabe vom 6. Dezember 1998 Beschwerde bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI).