Die Beschwerdegegnerin hat zwar insbesondere mit dem Beitrag vom 9. Januar 1998 und dem ursprünglich nicht vorgesehenen Interview mit einem unabhängigen Experten sowie der zwei Wochen später ausgestrahlten «Sternstunde Philosophie»-Sendung, die sehr zurückhaltend und differenziert über das gleiche Thema berichtete, versucht, so schnell wie möglich ein Gegengewicht zu den einseitigen Beiträgen der «10 vor 10»-Serie zu setzen. Aufgrund des Aufbaus und der Struktur der Serie konnten aber diese Sendungen die erwähnten