Das Publikum konnte aufgrund seines fehlenden Vorwissens den Stellenwert und die Zuverlässigkeit der vielfach sehr absolut vorgetragenen Aussagen nicht beurteilen und sich damit auch keine eigene Meinung zum Thema bilden. Die Beschwerdegegnerin hat zwar insbesondere mit dem Beitrag vom 9. Januar 1998 und dem ursprünglich nicht vorgesehenen Interview mit einem unabhängigen Experten sowie der zwei Wochen später ausgestrahlten «Sternstunde Philosophie»-Sendung, die sehr zurückhaltend und differenziert über das gleiche Thema berichtete, versucht, so schnell wie möglich ein Gegengewicht zu den einseitigen Beiträgen der «10 vor 10»-Serie zu setzen.