Aufgrund von offenbar heftigen Reaktionen innerhalb der Tibetischen Gemeinde in der Schweiz hat «10 vor 10» im Laufe der Woche Anpassungen vorgenommen. Diese Reaktionen veranlassten die Beschwerdegegnerin auch, später im Rahmen eines anderen Sendegefässes, nämlich «Sternstunde Philosophie», das gleiche Thema noch einmal in vertiefter Form aufzugreifen. 5.4 Die «10 vor 10»-Beiträge über den Tibet entsprechen nur beschränkt den in E. 5.2 aufgestellten Kriterien an eine Serie aus programmrechtlicher Sicht. Nur soweit dies zutrifft, wie bei den Hinweisen auf die letzte bzw. nächste Folge, können die Anforderungen an das Sachgerechtigkeitsgebot bezüglich der einzelnen Folge gemildert werden.