Sinne der Zeitraumbeschwerde eindeutig zugeordnet werden. Sie erlaubt einem Veranstalter beispielsweise, kontroverse Themen aus verschiedenen Blickwinkeln zu beleuchten und auf diese Weise umfassend zu informieren. Der speziellen Sendeform der Serie hat auch die programmrechtliche Beurteilung im Rahmen der Informationsgrundsätze (Art. 4 RTVG) Rechnung zu tragen. Im Zusammenhang mit dem einzelnen Beitrag einer Serie dürfen an das Sachgerechtigkeitsgebot im Grundsatz nicht so hohe Anforderungen gestellt werden wie für eine einzelne Sendung bzw. für verschiedene Sendungen im Rahmen einer Zeitraumbeschwerde, wobei auch das entsprechende Vorwissen des Publikums mitzuberücksichtigen ist (vgl.