Die Angabe der Quelle und damit die Einhaltung des Transparenzgebots gewährleistet dabei eine Absicherung im Hinblick auf eine allfällige programmrechtliche Prüfung. Vorliegend hat es aber der Veranstalter unterlassen, bekannte und objektiv zentrale Fakten des im Rahmen der Nachrichtensendung prioritär behandelten Themas zu erwähnen. Spätestens die Live-Schaltung des Moderators mit dem zuständigen Korrespondenten hätte dem Veranstalter im Rahmen des beanstandeten Beitrags erlaubt, die aktuellen Ergebnisse der Parlamentswahlen in einigen wenigen Sätzen aufzuzeigen und damit die im Zusammenhang mit der SVP gemachten, wenig differenzierten Aussagen zu den Stadtratswahlen zu relativieren.