5 sowie mit einer kurzen Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse der Parlamentswahlen hätte die Beschwerdegegnerin die Möglichkeit gehabt, die beiden Ausgaben der Tagesschau hinsichtlich der Stadtzürcher Wahlen thematisch so stark miteinander zu verbinden, dass eine einheitliche Beurteilung unter dem Gesichtspunkt des Sachgerechtigkeitsgebots möglich gewesen wäre. Die vage Bemerkung des Moderators über das Abschneiden der SVP in den Gemeinderatswahlen sowie der Hinweis am Ende der Tagesschau-Hauptausgabe, dass noch weiter über die Wahlen in der Stadt Zürich in der Spätausgabe berichtet werde, genügten dazu nicht. 5.7.