Insoweit hat die Beschwerdegegnerin keine journalistischen Sorgfaltspflichten und insbesondere nicht das Transparenzgebot verletzt. 5.3. Die Resultate der Gemeinderatswahlen wurden in der beanstandeten Sendung nur in einem Nebensatz erwähnt. Die Formulierung («Die SVP, die ja im Gemeinderat, also im Parlament, auch nicht so schlecht abschneidet, hat es wieder nicht in die Regierung geschafft.») ist allerdings sehr vage und unpräzis. Tatsächlich hat die SVP im Stadtparlament nämlich einen substantiellen Stimmenzuwachs erzielt, der sich in 7 Sitzgewinnen ausdrückte. Keine andere Partei, nicht einmal die Sozialdemokratische Partei (SP), konnte einen so starken Stimmenzuwachs verzeichnen.