In der Spätausgabe habe die Tagesschau im übrigen dann auch ausführlich über die Gemeinderatswahlen berichtet, wobei der Moderator schon in der Hauptausgabe in einem Nebensatz auf das gute Abschneiden der SVP in der Legislative verwiesen habe. Der Begriff «Verliererin» im Zusammenhang mit der SVP habe sich ausdrücklich auf die Stadtratswahlen bezogen. Die Beschwerdegegnerin verweist schliesslich auf die Besonderheiten einer tagesaktuellen Nachrichtensendung und der damit verbundenen Hektik. Die Anforderungen an das Sachgerechtigkeitsgebot und die journalistischen Sorgfaltspflichten seien daher für Nachrichtensendungen weniger streng zu handhaben.