Die Beschwerdegegnerin beruft sich demgegenüber auf die Programmautonomie, die ihr bei der Themenauswahl weitgehende Freiheit einräume und vom Sachgerechtigkeitsgebot diesbezüglich nicht beschränkt werde. Überdies habe sie in der Tagesschau-Hauptausgabe auf die Berichterstattung über die Gemeinderatswahlen verzichtet, weil diese im Gegensatz zu den Stadtratswahlen für ein gesamtschweizerisches Publikum viel weniger Bedeutung geniessen. In der Spätausgabe habe die Tagesschau im übrigen dann auch ausführlich über die Gemeinderatswahlen berichtet, wobei der Moderator schon in der Hauptausgabe in einem Nebensatz auf das gute Abschneiden der SVP in der Legislative verwiesen habe.