Anderseits seien die Resultate der Wahlen tendenziös kommentiert worden, indem die SVP als Verliererin der Wahlen dargestellt worden sei. Der Zuschauer habe sich deshalb kein zuverlässiges Bild über den Sachverhalt machen können und sei nicht in der Lage gewesen, sich eine eigene Meinung zu bilden. Die Beschwerdegegnerin beruft sich demgegenüber auf die Programmautonomie, die ihr bei der Themenauswahl weitgehende Freiheit einräume und vom Sachgerechtigkeitsgebot diesbezüglich nicht beschränkt werde.