Am Wochenende strahlt die Tagesschau um ca. 22 Uhr jeweils noch eine Spätausgabe aus. 5.1. Die fehlende Sachgerechtigkeit im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die Stadtzürcher Wahlen begründet der Beschwerdeführer einerseits damit, dass es der Veranstalter unterlassen habe, über die Gemeinderatswahlen zu berichten, obwohl zum Zeitpunkt der Ausstrahlung der Tagesschau die entsprechenden Ergebnisse bereits bekannt waren. Anderseits seien die Resultate der Wahlen tendenziös kommentiert worden, indem die SVP als Verliererin der Wahlen dargestellt worden sei.