(...) 3. Die Beanstandung definiert das Anfechtungsobjekt und begrenzt insofern die Prüfungsbefugnis der UBI. Der Beschwerdeführer bemängelt die Berichterstattung zu den Stadtzürcher Wahlen in der erwähnten Ausgabe der Tagesschau. Durch die Konzentration auf die Stadtratswahlen und die Vernachlässigung der Gemeinderatswahlen sei ein falsches Bild über die Stadtzürcher Wahlen wiedergegeben worden. Die Schweizerische Volkspartei (SVP) sei als Verliererin dargestellt worden, obwohl sie in