In ihrer Stellungnahme vom 5. Juni 1998 beantragt sie, die Beschwerde abzuweisen. Sie merkte an, dass in der Tagesschau-Hauptausgabe von 19.30 Uhr klar ersichtlich war, dass nur über die Stadtratswahlen berichtet wurde, welchen eine gesamtschweizerische Bedeutung zukomme. In der Spätausgabe von 22.20 Uhr hätte die Tagesschau dann ausführlich sowohl über die Stadtrats- als auch über die Gemeinderatswahlen informiert. Aus den Erwägungen: