A. Am 1. März 1998 fanden in der Stadt Zürich Wahlen in den Stadt- (Exekutive) und Gemeinderat (Legislative) statt. Das Schweizer Fernsehen DRS berichtete im Rahmen der Tagesschau von 19.30 Uhr ausführlich über die Wahlen in den Stadtrat und die Wahl des Stadtpräsidenten. Der Beitrag bestand aus Interviews im Zusammenhang mit der Stadtpräsidentenwahl, Statements von gewählten und nicht gewählten Stadtratskandidaten sowie einer Analyse des Wahlergebnisses durch den Korrespondenten. B. Am 29. April 1998 erhob X (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die erwähnte Sendung Beschwerde bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (im Folgenden: Beschwerdeinstanz, UBI).