Art. 4 Abs. 1 RTVG. Sachgerechtigkeitsgebot bei Nachrichtensendungen. Die journalistischen Sorgfaltspflichten und insbesondere das Transparenzgebot gebieten dem Veranstalter, die objektiv zentralen Fakten eines Themas im Rahmen einer Nachrichtensendung zu erwähnen. Dazu gehören bei einem prioritär behandelten Thema wie demjenigen der Stadtzürcher Wahlen auch die Sitzverteilung im Parlament.