Die Koproduzenteneigenschaft der SRG spielt für die programmrechtliche Prüfung jedoch keine Rolle. Es ist daher nicht Aufgabe der UBI, die Nachlässigkeiten der SRG bei der Produktion des Films über ein so brisantes Thema rechtlich zu beurteilen. Dafür sind andere Instanzen zuständig, welche teilweise bereits Konsequenzen gezogen haben. 7 Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali JAAC 62.50 - Entscheid der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen vom 24. Oktober 1997; b. 350