Die Ausstrahlung des Films zusammen mit einer Einbettung in eine vorgängige Anmoderation und eine anschliessende Diskussion stellte das adäquate Mittel dar, um einerseits dem öffentlichen Interesse an einer Veröffentlichung und anderseits dem Programmrecht Genüge zu tun. 8.2. Die SRG hätte sich noch klarer vom BBC-Film distanzieren können, indem sie beim Abspann des Films darauf verzichtet hätte, die Namen der beteiligten SRG-Mitarbeiter und insbesondere das eigene Signet einzublenden.