Journalistische Sorgfaltspflichten wie insbesondere das Transparenzgebot und das Prinzip der Wahrhaftigkeit wurden gewahrt. 7.4. Dem ebenfalls zu den Informationsgrundsätzen zuzurechnenden Vielfaltsgebot (Art. 4 Abs. 1 RTVG) ist durch die Ausstrahlung der sechsteiligen Sendereihe «Die Schweiz im Schatten des Dritten Reiches» im Juli und August