Die Diskussionsrunde und das Interview mit Spitzy mussten beim Zuschauer insgesamt den Eindruck der mangelnden Seriosität und einer völlig einseitigen Ausrichtung des Dokumentarfilms erwecken. Die Erklärung von Botschafter August Lindt, wonach seine Aussagen im BBC-Film ebenfalls sinnenstellt wiedergegeben worden seien, dürfte diesen Eindruck noch verstärkt haben. Überdies wurde für den Zuschauer erkennbar, dass es sich bei vielen zentralen Aussagen des Films um Thesen handelt, welche nur von einer Minderheit von Experten geteilt werden. 7.3. Die UBI kommt zum Schluss, dass die beanstandete DOK-Sendung insgesamt nicht gegen das Sachgerechtigkeitsgebot (Art. 4 Abs. 1 RTVG) verstösst.