Dies gilt um so mehr, als es sich bei der schweizerischen Vergangenheitsbewältigung um ein sehr heikles und kontroverses Thema handelt. Mit der unkritischen und nicht hinterfragten Formulierung von Thesen, welche noch durch die filmische Form verstärkt werden, wurden elementare journalistische Sorgfaltspflichten verletzt. Dass es sich vorderhand um Thesen handelt, welche noch einer eingehenden Überprüfung standhalten müssten, war für den Zuschauer nicht erkennbar, was aber die Pflicht zur Transparenz als wichtige Sorgfaltspflicht gebieten würde.