Um eine Manipulation des Publikums zu vermeiden, haben die Veranstalter gewisse journalistische Sorgfaltspflichten zu respektieren (vgl. Dumermuth, Rundfunkrecht, Rz. 73-84). Je heikler ein Thema bezüglich seines Schadenpotentials im Hinblick auf allfällige Manipulationen ist, desto grösser sind die Anforderungen an die journalistischen Sorgfaltspflichten. 6.2. Zu den journalistischen Sorgfaltspflichten gehören insbesondere das Prinzip der Wahrhaftigkeit und das Transparenzgebot. Das Prinzip der Wahrhaftigkeit verpflichtet den Veranstalter, Fakten objektiv wiederzugeben. Bei umstrittenen Sachaussagen ist der Zuschauer so zu informieren,