d RTVG, vgl. E. 5) und den Informationsgrundsätzen (Art. 4 RTVG, vgl. E. 6 und 7). Der vom Beschwerdeführer ebenfalls angefügte Art. 3 Abs. 1 (in fine) Konzession SRG entspricht im wesentlichen Art. 3 Abs. 1 Bst. d RTVG, weshalb sich eine seperate Beurteilung der Vereinbarkeit der Sendung in Bezug auf das Konzessionsrecht erübrigt. (...) 6. Das Gebot der sachgerechten Darstellung von Ereignissen ergibt sich dem Grundsatz nach aus dem umfassenden Leistungsauftrag von Art. 55bis Abs. 2 BV und wird im übrigen im letzten Satz dieser Bestimmung ausdrücklich festgeschrieben. 6.1. Auf Gesetzesstufe findet sich das Sachgerechtigkeitsgebot in Art. 4 RTVG wieder.