(...) 4.1. Die Beanstandung definiert das Anfechtungsobjekt und begrenzt insofern die Überprüfungsbefugnis der UBI. Werden einzelne Teile eines Beitrags kritisiert, erstreckt sich die Prüfungsbefugnis indessen auf den ganzen Beitrag, sofern dieser thematisch ein geschlossenes Ganzes bildet (BGE 121 II 31). Die Rügen des Beschwerdeführers beziehen sich vorab auf den Dokumentarfilm «Nazigold und Judengeld», welcher den zweiten Teil der DOK-Sendung bildete. Die UBI erachtet jedoch die drei Teile aus programmrechtlicher Sicht als eine einzige Sendung, welche als Ganzes auf ihre Vereinbarkeit mit den einschlägigen Bestimmungen zu überprüfen ist.