Im Rahmen dieser Diskussion wurde ein Interview mit Reinhard Spitzy, dem ehemaligen deutschen Geheimdienstmitarbeiter, eingeblendet, der auch im Dokumentarfilm der BBC zum Wort gekommen war. B. Mit Eingabe vom 27. August 1997 an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) erhob X (im Folgenden: der Beschwerdeführer) Programmrechtsbeschwerde gemäss Art. 62 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 21. Juni 1991 über Radio und Fernsehen (RTVG, SR 784.40) gegen die Sendung. Er begründete seine Beschwerde einerseits damit, dass der Film der Schweiz grossen Schaden zugefügt habe und daher gegen Art. 3 Abs. 1 Bst.